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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter des Kreises Borken

Zuständig für 17 Städte und Gemeinden mit rund 380.796 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter des Kreises Borken
Burloer Straße 93
46325 Borken
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Erreichbarkeit
Kreisverwaltung telefonisch Mo–Do 8:30–16 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website des Jobcenters
kreis-borken.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter des Kreises Borken zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter des Kreises Borken?

Anschrift: Burloer Straße 93, 46325 Borken. Telefon: +49 2861 681100. Erreichbarkeit: Kreisverwaltung telefonisch Mo–Do 8:30–16 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist das Jobcenter des Kreises Borken zuständig?

Für 17 Städte und Gemeinden, darunter Bocholt, Gronau (Westf.), Borken, Ahaus, Vreden, Stadtlohn, Rhede, Gescher und weitere.

Hat das Jobcenter des Kreises Borken weitere Standorte?

Ja, 17 weitere Standorte: Örtliches Jobcenter Stadt Ahaus, Ahaus; Örtliches Jobcenter Stadt Bocholt, Bocholt; Örtliches Jobcenter Stadt Borken, Borken; Örtliches Jobcenter Stadt Gescher, Gescher; Örtliches Jobcenter Stadt Gronau, Gronau; Örtliches Jobcenter Gemeinde Heek, Heek und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter des Kreises Borken.

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