Velen · Kreis Borken · 12.678 Einwohner
Jobcenter für Velen
Zuständig ist das Jobcenter des Kreises Borken mit Sitz in Borken. In Velen gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Velen: 46342
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster
Standort in Velen
- Örtliches Jobcenter Stadt VelenRamsdorfer Straße 19, 46342 VelenVelen
Jobcenter des Kreises Borken
- Anschrift
- Jobcenter des Kreises Borken
Burloer Straße 93
46325 Borken
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2861 681100
- Erreichbarkeit
- Kreisverwaltung telefonisch Mo–Do 8:30–16 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
- Website des Jobcenters
- kreis-borken.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Velen zuständig?
Für Velen (Kreis Borken) ist das Jobcenter des Kreises Borken zuständig, Burloer Straße 93, 46325 Borken, Telefon +49 2861 681100.
Gibt es ein Jobcenter in Velen?
Ja. Das Jobcenter des Kreises Borken hat in Velen einen Standort: Örtliches Jobcenter Stadt Velen, Ramsdorfer Straße 19, 46342 Velen.
Welche Postleitzahlen gehören zu Velen?
Zur Gemeinde Velen gehören die Postleitzahlen 46342. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter des Kreises Borken erreichbar?
Erreichbarkeit: Kreisverwaltung telefonisch Mo–Do 8:30–16 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).