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Reken · Kreis Borken · 15.109 Einwohner

Jobcenter für Reken

Zuständig ist das Jobcenter des Kreises Borken mit Sitz in Borken. In Reken gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Reken: 48734

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Reken

  • Örtliches Jobcenter Gemeinde RekenKirchstraße 14, 48734 RekenReken

Jobcenter des Kreises Borken

Anschrift
Jobcenter des Kreises Borken
Burloer Straße 93
46325 Borken
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Erreichbarkeit
Kreisverwaltung telefonisch Mo–Do 8:30–16 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website des Jobcenters
kreis-borken.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Reken zuständig?

Für Reken (Kreis Borken) ist das Jobcenter des Kreises Borken zuständig, Burloer Straße 93, 46325 Borken, Telefon +49 2861 681100.

Gibt es ein Jobcenter in Reken?

Ja. Das Jobcenter des Kreises Borken hat in Reken einen Standort: Örtliches Jobcenter Gemeinde Reken, Kirchstraße 14, 48734 Reken.

Welche Postleitzahlen gehören zu Reken?

Zur Gemeinde Reken gehören die Postleitzahlen 48734. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter des Kreises Borken erreichbar?

Erreichbarkeit: Kreisverwaltung telefonisch Mo–Do 8:30–16 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter des Kreises Borken für