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Ahaus · Kreis Borken · 40.176 Einwohner

Jobcenter für Ahaus

Zuständig ist das Jobcenter des Kreises Borken mit Sitz in Borken. In Ahaus gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Ahaus: 48683

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Münster

Standort in Ahaus

  • Örtliches Jobcenter Stadt AhausRathausplatz 1, 48683 AhausAhaus

Jobcenter des Kreises Borken

Anschrift
Jobcenter des Kreises Borken
Burloer Straße 93
46325 Borken
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Erreichbarkeit
Kreisverwaltung telefonisch Mo–Do 8:30–16 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Website des Jobcenters
kreis-borken.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Ahaus zuständig?

Für Ahaus (Kreis Borken) ist das Jobcenter des Kreises Borken zuständig, Burloer Straße 93, 46325 Borken, Telefon +49 2861 681100.

Gibt es ein Jobcenter in Ahaus?

Ja. Das Jobcenter des Kreises Borken hat in Ahaus einen Standort: Örtliches Jobcenter Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ahaus?

Zur Gemeinde Ahaus gehören die Postleitzahlen 48683. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter des Kreises Borken erreichbar?

Erreichbarkeit: Kreisverwaltung telefonisch Mo–Do 8:30–16 Uhr, Fr 8:30–12:30 Uhr; persönliche Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter des Kreises Borken für