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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Kreis Heinsberg

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 263.681 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Kreis Heinsberg
Schafhausener Straße 50
52525 Heinsberg
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Erreichbarkeit
Mo, Di 8–12:30 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17:30 Uhr. Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2452 9762-399
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-heinsberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Heinsberg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Heinsberg?

Anschrift: Schafhausener Straße 50, 52525 Heinsberg. Telefon: +49 2452 9762-0. Erreichbarkeit: Mo, Di 8–12:30 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17:30 Uhr. Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung..

Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Heinsberg zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Erkelenz, Heinsberg, Hückelhoven, Geilenkirchen, Wegberg, Übach-Palenberg, Wassenberg, Gangelt und weitere.

Hat das Jobcenter Kreis Heinsberg weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Standort Erkelenz, Erkelenz; Standort Geilenkirchen, Geilenkirchen; Standort Hückelhoven, Hückelhoven.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Heinsberg, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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