Jobcenter-Verzeichnis.org

Geilenkirchen · Kreis Heinsberg · 28.494 Einwohner

Jobcenter für Geilenkirchen

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Heinsberg mit Sitz in Heinsberg. In Geilenkirchen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Geilenkirchen: 52511

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Aachen

Standort in Geilenkirchen

  • Standort GeilenkirchenHerzog-Wilhelm-Straße 16-18, 52511 Geilenkirchen

Jobcenter Kreis Heinsberg

Anschrift
Jobcenter Kreis Heinsberg
Schafhausener Straße 50
52525 Heinsberg
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di 8–12:30 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17:30 Uhr. Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2452 9762-399
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-heinsberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Geilenkirchen zuständig?

Für Geilenkirchen (Kreis Heinsberg) ist das Jobcenter Kreis Heinsberg zuständig, Schafhausener Straße 50, 52525 Heinsberg, Telefon +49 2452 9762-0.

Gibt es ein Jobcenter in Geilenkirchen?

Ja. Das Jobcenter Kreis Heinsberg hat in Geilenkirchen einen Standort: Standort Geilenkirchen, Herzog-Wilhelm-Straße 16-18, 52511 Geilenkirchen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Geilenkirchen?

Zur Gemeinde Geilenkirchen gehören die Postleitzahlen 52511. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Heinsberg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di 8–12:30 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17:30 Uhr. Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Heinsberg für