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Selfkant · Kreis Heinsberg · 10.786 Einwohner

Jobcenter für Selfkant

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Heinsberg mit Sitz in Heinsberg.

Postleitzahlen in Selfkant: 52538

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Aachen

Jobcenter Kreis Heinsberg

Anschrift
Jobcenter Kreis Heinsberg
Schafhausener Straße 50
52525 Heinsberg
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Erreichbarkeit
Mo, Di 8–12:30 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17:30 Uhr. Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2452 9762-399
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-heinsberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Selfkant zuständig?

Für Selfkant (Kreis Heinsberg) ist das Jobcenter Kreis Heinsberg zuständig, Schafhausener Straße 50, 52525 Heinsberg, Telefon +49 2452 9762-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Selfkant?

Zur Gemeinde Selfkant gehören die Postleitzahlen 52538. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Heinsberg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di 8–12:30 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17:30 Uhr. Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Heinsberg für