Selfkant · Kreis Heinsberg · 10.786 Einwohner
Jobcenter für Selfkant
Zuständig ist das Jobcenter Kreis Heinsberg mit Sitz in Heinsberg.
Postleitzahlen in Selfkant: 52538
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Aachen
Jobcenter Kreis Heinsberg
- Anschrift
- Jobcenter Kreis Heinsberg
Schafhausener Straße 50
52525 Heinsberg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2452 9762-0
- Erreichbarkeit
- Mo, Di 8–12:30 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17:30 Uhr. Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 2452 9762-399
- Website des Jobcenters
- jobcenter-kreis-heinsberg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Selfkant zuständig?
Für Selfkant (Kreis Heinsberg) ist das Jobcenter Kreis Heinsberg zuständig, Schafhausener Straße 50, 52525 Heinsberg, Telefon +49 2452 9762-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Selfkant?
Zur Gemeinde Selfkant gehören die Postleitzahlen 52538. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Kreis Heinsberg erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Di 8–12:30 und 14–16 Uhr; Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–17:30 Uhr. Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur nach Terminvereinbarung..
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).