Nordrhein-Westfalen
Jobcenter Kreis Viersen
Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 297.857 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Kreis Viersen
Freiheitsstraße 164
41747 Viersen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2162 2661-100
- Erreichbarkeit
- Mo 8–12 und 14–16 Uhr; Di, Do 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr - persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Website des Jobcenters
- jobcenter-kreis-viersen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort KempenArnoldstraße 13c, 47906 Kempen
- Standort NettetalPoststraße 19, 41334 Nettetal
- Standort SchwalmtalHospitalstraße 16, 41366 Schwalmtal
- Standort Viersen, Am Schluff 18Am Schluff 18, 41748 Viersen
- Standort Viersen, Oberrahserstraße 67Oberrahserstraße 67, 41748 Viersen
- Standort WillichGiesserallee 8, 47877 Willich
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Viersen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Viersen78.373 Einw.
- Willich49.413 Einw.
- Nettetal41.955 Einw.
- Kempen34.105 Einw.
- Tönisvorst29.251 Einw.
- Schwalmtal18.826 Einw.
- Brüggen16.198 Einw.
- Grefrath15.117 Einw.
- Niederkrüchten14.619 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Viersen?
Anschrift: Freiheitsstraße 164, 41747 Viersen. Telefon: +49 2162 2661-100. Erreichbarkeit: Mo 8–12 und 14–16 Uhr; Di, Do 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr - persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.. E-Mail: jobcenter-kreis-viersen@jobcenter-ge.de.
Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Viersen zuständig?
Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Viersen, Willich, Nettetal, Kempen, Tönisvorst, Schwalmtal, Brüggen, Grefrath und weitere.
Hat das Jobcenter Kreis Viersen weitere Standorte?
Ja, 6 weitere Standorte: Standort Kempen, Kempen; Standort Nettetal, Nettetal; Standort Schwalmtal, Schwalmtal; Standort Viersen, Am Schluff 18, Viersen; Standort Viersen, Oberrahserstraße 67, Viersen; Standort Willich, Willich.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Viersen, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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