Jobcenter-Verzeichnis.org

Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Kreis Viersen

Zuständig für 9 Städte und Gemeinden mit rund 297.857 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Kreis Viersen
Freiheitsstraße 164
41747 Viersen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo 8–12 und 14–16 Uhr; Di, Do 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr - persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-viersen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Viersen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Viersen?

Anschrift: Freiheitsstraße 164, 41747 Viersen. Telefon: +49 2162 2661-100. Erreichbarkeit: Mo 8–12 und 14–16 Uhr; Di, Do 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr - persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.. E-Mail: jobcenter-kreis-viersen@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Viersen zuständig?

Für 9 Städte und Gemeinden, darunter Viersen, Willich, Nettetal, Kempen, Tönisvorst, Schwalmtal, Brüggen, Grefrath und weitere.

Hat das Jobcenter Kreis Viersen weitere Standorte?

Ja, 6 weitere Standorte: Standort Kempen, Kempen; Standort Nettetal, Nettetal; Standort Schwalmtal, Schwalmtal; Standort Viersen, Am Schluff 18, Viersen; Standort Viersen, Oberrahserstraße 67, Viersen; Standort Willich, Willich.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Viersen, wenn es den Bescheid erlassen hat.

Weitere Jobcenter in Nordrhein-Westfalen