Jobcenter-Verzeichnis.org

Nordrhein-Westfalen

Jobcenter EU-aktiv

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 202.609 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter EU-aktiv
Jülicher Ring 32a
53879 Euskirchen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Persönliche Vorsprachen sind nur mit einem Termin möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-eu-aktiv.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter EU-aktiv zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter EU-aktiv?

Anschrift: Jülicher Ring 32a, 53879 Euskirchen. Telefon: +49 2251 7760-0. Erreichbarkeit: Persönliche Vorsprachen sind nur mit einem Termin möglich..

Für welche Orte ist das Jobcenter EU-aktiv zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Euskirchen, Mechernich, Zülpich, Weilerswist, Bad Münstereifel, Schleiden, Kall, Nettersheim und weitere.

Hat das Jobcenter EU-aktiv weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Kall, Kall; Standort Mechernich, Mechernich.

Kann ich Anträge beim Jobcenter EU-aktiv online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter EU-aktiv.

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