Nordrhein-Westfalen
Jobcenter Rhein-Erft
Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 477.988 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Rhein-Erft
Europaallee 33
50226 Frechen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2234 93698-800
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12 Uhr. Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung zusätzlich Mo.-Do. 13:00 - 16:00
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 2234 93698-100
- Website des Jobcenters
- jobcenter-rhein-erft.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort BedburgNeusser Straße 49a, 50181 Bedburg
- Standort BergheimKölner Straße 16, 50126 Bergheim
- Standort BrühlAlte-Bonnstraße 2c, 50321 Brühl
- Standort ErftstadtDieselstraße 2, 50374 Erftstadt
- Standort Frechen, Kölner Straße 180-182Kölner Straße 180-182, 50226 Frechen
- Standort HürthHans-Böckler-Straße 21a, 50354 Hürth
- Standort KerpenJahnplatz 7-7b, 50171 Kerpen
- Standort PulheimAuf dem Driesch 40, 50259 Pulheim
- Standort WesselingGartenstraße 16a, 50389 Wesseling
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Rhein-Erft zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Rhein-Erft?
Anschrift: Europaallee 33, 50226 Frechen. Telefon: +49 2234 93698-800. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung zusätzlich Mo.-Do. 13:00 - 16:00.
Für welche Orte ist das Jobcenter Rhein-Erft zuständig?
Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Kerpen, Hürth, Bergheim, Pulheim, Frechen, Erftstadt, Brühl, Wesseling und weitere.
Hat das Jobcenter Rhein-Erft weitere Standorte?
Ja, 9 weitere Standorte: Standort Bedburg, Bedburg; Standort Bergheim, Bergheim; Standort Brühl, Brühl; Standort Erftstadt, Erftstadt; Standort Frechen, Kölner Straße 180-182, Frechen; Standort Hürth, Hürth und weitere.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Rhein-Erft, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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