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Kerpen · Rhein-Erft-Kreis · 66.585 Einwohner

Jobcenter für Kerpen

Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Erft mit Sitz in Frechen. In Kerpen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Kerpen: 50169, 50170, 50171

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Köln

Standort in Kerpen

  • Standort KerpenJahnplatz 7-7b, 50171 Kerpen

Jobcenter Rhein-Erft

Anschrift
Jobcenter Rhein-Erft
Europaallee 33
50226 Frechen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung zusätzlich Mo.-Do. 13:00 - 16:00
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2234 93698-100
Website des Jobcenters
jobcenter-rhein-erft.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Kerpen zuständig?

Für Kerpen (Rhein-Erft-Kreis) ist das Jobcenter Rhein-Erft zuständig, Europaallee 33, 50226 Frechen, Telefon +49 2234 93698-800.

Gibt es ein Jobcenter in Kerpen?

Ja. Das Jobcenter Rhein-Erft hat in Kerpen einen Standort: Standort Kerpen, Jahnplatz 7-7b, 50171 Kerpen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kerpen?

Zur Gemeinde Kerpen gehören die Postleitzahlen 50169, 50170, 50171. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Rhein-Erft erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung zusätzlich Mo.-Do. 13:00 - 16:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Rhein-Erft für