Bergheim · Rhein-Erft-Kreis · 61.611 Einwohner
Jobcenter für Bergheim
Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Erft mit Sitz in Frechen. In Bergheim gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Bergheim: 50126, 50127, 50129
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Köln
Standort in Bergheim
- Standort BergheimKölner Straße 16, 50126 Bergheim
Jobcenter Rhein-Erft
- Anschrift
- Jobcenter Rhein-Erft
Europaallee 33
50226 Frechen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2234 93698-800
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12 Uhr. Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung zusätzlich Mo.-Do. 13:00 - 16:00
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 2234 93698-100
- Website des Jobcenters
- jobcenter-rhein-erft.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Bergheim zuständig?
Für Bergheim (Rhein-Erft-Kreis) ist das Jobcenter Rhein-Erft zuständig, Europaallee 33, 50226 Frechen, Telefon +49 2234 93698-800.
Gibt es ein Jobcenter in Bergheim?
Ja. Das Jobcenter Rhein-Erft hat in Bergheim einen Standort: Standort Bergheim, Kölner Straße 16, 50126 Bergheim.
Welche Postleitzahlen gehören zu Bergheim?
Zur Gemeinde Bergheim gehören die Postleitzahlen 50126, 50127, 50129. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Rhein-Erft erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung zusätzlich Mo.-Do. 13:00 - 16:00.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).