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Erftstadt · Rhein-Erft-Kreis · 48.772 Einwohner

Jobcenter für Erftstadt

Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Erft mit Sitz in Frechen. In Erftstadt gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Erftstadt: 50374

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Köln

Standort in Erftstadt

  • Standort ErftstadtDieselstraße 2, 50374 Erftstadt

Jobcenter Rhein-Erft

Anschrift
Jobcenter Rhein-Erft
Europaallee 33
50226 Frechen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung zusätzlich Mo.-Do. 13:00 - 16:00
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2234 93698-100
Website des Jobcenters
jobcenter-rhein-erft.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Erftstadt zuständig?

Für Erftstadt (Rhein-Erft-Kreis) ist das Jobcenter Rhein-Erft zuständig, Europaallee 33, 50226 Frechen, Telefon +49 2234 93698-800.

Gibt es ein Jobcenter in Erftstadt?

Ja. Das Jobcenter Rhein-Erft hat in Erftstadt einen Standort: Standort Erftstadt, Dieselstraße 2, 50374 Erftstadt.

Welche Postleitzahlen gehören zu Erftstadt?

Zur Gemeinde Erftstadt gehören die Postleitzahlen 50374. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Rhein-Erft erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Servicezeiten nur nach Terminvereinbarung zusätzlich Mo.-Do. 13:00 - 16:00.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Rhein-Erft für