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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Kreis Wesel

Zuständig für 13 Städte und Gemeinden mit rund 457.918 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Kreis Wesel
Reeser Landstraße 61
46483 Wesel
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Erreichbarkeit
Mo–Do 8–12 und 13–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr. Persönliche Gesprächstermine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-wesel.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Wesel zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Wesel?

Anschrift: Reeser Landstraße 61, 46483 Wesel. Telefon: +49 281 207-7200. Erreichbarkeit: Mo–Do 8–12 und 13–15 Uhr; Fr 8–12 Uhr. Persönliche Gesprächstermine nur nach vorheriger Terminvereinbarung..

Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Wesel zuständig?

Für 13 Städte und Gemeinden, darunter Moers, Dinslaken, Wesel, Kamp-Lintfort, Voerde (Niederrhein), Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Hamminkeln und weitere.

Hat das Jobcenter Kreis Wesel weitere Standorte?

Ja, 9 weitere Standorte: Standort Dinslaken, Am Alten Drahtwerk 15, Dinslaken; Standort Dinslaken, Am Alten Drahtwerk 9, Dinslaken; Standort Hamminkeln, Hamminkeln; Standort Kamp-Lintfort, Kamp-Lintfort; Standort Moers, Moers; Standort Rheinberg, Rheinberg und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Wesel, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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