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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Kreis Coesfeld

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 227.859 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Kreis Coesfeld
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
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Erreichbarkeit
Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung: Mo–Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; Termine außerhalb dieser Zeiten nach Absprache
Fax
+49 2541 18-5899
Website des Jobcenters
kreis-coesfeld.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Coesfeld zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Coesfeld?

Anschrift: Schützenwall 18, 48653 Coesfeld. Telefon: +49 2541 18-5800. Erreichbarkeit: Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung: Mo–Do 8:30–12 Uhr und 14–16 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; Termine außerhalb dieser Zeiten nach Absprache. E-Mail: jobcenter@kreis-coesfeld.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Coesfeld zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Dülmen, Coesfeld, Lüdinghausen, Senden, Nottuln, Ascheberg, Olfen, Havixbeck und weitere.

Hat das Jobcenter Kreis Coesfeld weitere Standorte?

Ja, 11 weitere Standorte: Jobcenter Gemeinde Ascheberg, Ascheberg; Jobcenter Stadt Billerbeck, Billerbeck; Jobcenter Stadt Coesfeld, Coesfeld; Jobcenter Stadt Dülmen, Dülmen; Jobcenter Gemeinde Havixbeck, Havixbeck; Jobcenter Stadt Lüdinghausen, Lüdinghausen und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Coesfeld, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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