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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL)

Zuständig für Leverkusen. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL)
Heinrich-von-Stephan-Straße 6a
51373 Leverkusen
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter www.jobcenter-agl.de
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 214 8339-402
Website des Jobcenters
jobcenter-agl.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL)?

Anschrift: Heinrich-von-Stephan-Straße 6a, 51373 Leverkusen. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin unter www.jobcenter-agl.de. E-Mail: jobcenter-leverkusen@jobcenter-ge.de.

Hat das Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Leverkusen, An der Schusterinsel 3, Leverkusen.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL).

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