Jobcenter-Verzeichnis.org

Nordrhein-Westfalen

Jobcenter ME-aktiv

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 490.910 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter ME-aktiv
Marie-Curie-Straße 1 - 5
40822 Mettmann
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Erreichbarkeit
Mo–Do 8–16:30 Uhr; Fr 8–13 Uhr. Während der Öffnungszeiten bieten wir Ihnen unsere Beratung ausschließlich zu vereinbarten Terminen an. Nutzen Sie unser Onlineangebot zur Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-me-aktiv.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter ME-aktiv zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter ME-aktiv?

Anschrift: Marie-Curie-Straße 1 - 5, 40822 Mettmann. Telefon: +49 2104 14163-0. Erreichbarkeit: Mo–Do 8–16:30 Uhr; Fr 8–13 Uhr. Während der Öffnungszeiten bieten wir Ihnen unsere Beratung ausschließlich zu vereinbarten Terminen an. Nutzen Sie unser Onlineangebot zur Terminvereinbarung..

Für welche Orte ist das Jobcenter ME-aktiv zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Ratingen, Velbert, Langenfeld (Rheinland), Hilden, Erkrath, Monheim am Rhein, Mettmann, Haan und weitere.

Hat das Jobcenter ME-aktiv weitere Standorte?

Ja, 4 weitere Standorte: Standort Hilden, Hilden; Standort Langenfeld, Langenfeld; Standort Ratingen, Ratingen; Standort Velbert, Velbert.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter ME-aktiv, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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