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Nordrhein-Westfalen

Jobcenter Kreis Paderborn

Zuständig für 10 Städte und Gemeinden mit rund 315.912 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Kreis Paderborn
Hedwig-Dransfeld-Straße 1-3
33104 Paderborn
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Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Di, Do 8–12:30 und 13:30–15:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Jobcenter einen Termin - online oder telefonisch. Bei dringenden Anliegen sprechen Sie uns bitte direkt an.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-paderborn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Paderborn zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Paderborn?

Anschrift: Hedwig-Dransfeld-Straße 1-3, 33104 Paderborn. Telefon: +49 5251 5409-0. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Di, Do 8–12:30 und 13:30–15:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Jobcenter einen Termin - online oder telefonisch. Bei dringenden Anliegen sprechen Sie uns bitte direkt an.. E-Mail: paderborn@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Paderborn zuständig?

Für 10 Städte und Gemeinden, darunter Paderborn, Delbrück, Salzkotten, Büren, Bad Lippspringe, Hövelhof, Borchen, Bad Wünnenberg und weitere.

Hat das Jobcenter Kreis Paderborn weitere Standorte?

Ja, 4 weitere Standorte: Standort Borchen, Borchen; Standort Büren, Büren; Standort Delbrück, Delbrück; Standort Salzkotten, Salzkotten.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Paderborn, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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