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Borchen · Kreis Paderborn · 13.721 Einwohner

Jobcenter für Borchen

Zuständig ist das Jobcenter Kreis Paderborn mit Sitz in Paderborn. In Borchen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Borchen: 33178

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Detmold

Standort in Borchen

  • Standort BorchenUnter der Burg 1, 33178 Borchen

Jobcenter Kreis Paderborn

Anschrift
Jobcenter Kreis Paderborn
Hedwig-Dransfeld-Straße 1-3
33104 Paderborn
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Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Di, Do 8–12:30 und 13:30–15:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Jobcenter einen Termin - online oder telefonisch. Bei dringenden Anliegen sprechen Sie uns bitte direkt an.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-paderborn.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Borchen zuständig?

Für Borchen (Kreis Paderborn) ist das Jobcenter Kreis Paderborn zuständig, Hedwig-Dransfeld-Straße 1-3, 33104 Paderborn, Telefon +49 5251 5409-0.

Gibt es ein Jobcenter in Borchen?

Ja. Das Jobcenter Kreis Paderborn hat in Borchen einen Standort: Standort Borchen, Unter der Burg 1, 33178 Borchen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Borchen?

Zur Gemeinde Borchen gehören die Postleitzahlen 33178. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Kreis Paderborn erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12:30 Uhr; Di, Do 8–12:30 und 13:30–15:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Jobcenter einen Termin - online oder telefonisch. Bei dringenden Anliegen sprechen Sie uns bitte direkt an..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Kreis Paderborn für