Schwalmtal · Kreis Viersen · 18.826 Einwohner
Jobcenter für Schwalmtal
Zuständig ist das Jobcenter Kreis Viersen mit Sitz in Viersen. In Schwalmtal gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Schwalmtal: 41366
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Düsseldorf
Standort in Schwalmtal
- Standort SchwalmtalHospitalstraße 16, 41366 Schwalmtal
Jobcenter Kreis Viersen
- Anschrift
- Jobcenter Kreis Viersen
Freiheitsstraße 164
41747 Viersen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2162 2661-100
- Erreichbarkeit
- Mo 8–12 und 14–16 Uhr; Di, Do 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr - persönliche Beratung nach Terminvereinbarung.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Website des Jobcenters
- jobcenter-kreis-viersen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Schwalmtal zuständig?
Für Schwalmtal (Kreis Viersen) ist das Jobcenter Kreis Viersen zuständig, Freiheitsstraße 164, 41747 Viersen, Telefon +49 2162 2661-100.
Gibt es ein Jobcenter in Schwalmtal?
Ja. Das Jobcenter Kreis Viersen hat in Schwalmtal einen Standort: Standort Schwalmtal, Hospitalstraße 16, 41366 Schwalmtal.
Welche Postleitzahlen gehören zu Schwalmtal?
Zur Gemeinde Schwalmtal gehören die Postleitzahlen 41366. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Kreis Viersen erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo 8–12 und 14–16 Uhr; Di, Do 8–12 Uhr; Fr 8–11 Uhr. Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr - persönliche Beratung nach Terminvereinbarung..
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).