Grevenbroich · Rhein-Kreis Neuss · 65.983 Einwohner
Jobcenter für Grevenbroich
Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss mit Sitz in Neuss. In Grevenbroich gibt es 2 Standorte.
Postleitzahlen in Grevenbroich: 41515, 41516, 41517
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Düsseldorf
Standorte in Grevenbroich
- Standort Grevenbroich, Lindenstraße 10Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
- Standort Grevenbroich, Lindenstraße 43Lindenstraße 43, 41515 Grevenbroich
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
- Anschrift
- Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Karl-Arnold-Straße 20
41462 Neuss
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 2131 124-00
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8–12:30 Uhr
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 2131 954-2540
- Website des Jobcenters
- jobcenter-rhein-kreis-neuss.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Grevenbroich zuständig?
Für Grevenbroich (Rhein-Kreis Neuss) ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss zuständig, Karl-Arnold-Straße 20, 41462 Neuss, Telefon +49 2131 124-00.
Gibt es ein Jobcenter in Grevenbroich?
Ja. Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss hat in Grevenbroich 2 Standorte: Standort Grevenbroich, Lindenstraße 10, Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich; Standort Grevenbroich, Lindenstraße 43, Lindenstraße 43, 41515 Grevenbroich.
Welche Postleitzahlen gehören zu Grevenbroich?
Zur Gemeinde Grevenbroich gehören die Postleitzahlen 41515, 41516, 41517. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12:30 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).