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Kaarst · Rhein-Kreis Neuss · 43.295 Einwohner

Jobcenter für Kaarst

Zuständig ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss mit Sitz in Neuss.

Postleitzahlen in Kaarst: 41564

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Düsseldorf

Jobcenter Rhein-Kreis Neuss

Anschrift
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Karl-Arnold-Straße 20
41462 Neuss
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12:30 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 2131 954-2540
Website des Jobcenters
jobcenter-rhein-kreis-neuss.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Kaarst zuständig?

Für Kaarst (Rhein-Kreis Neuss) ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss zuständig, Karl-Arnold-Straße 20, 41462 Neuss, Telefon +49 2131 124-00.

Welche Postleitzahlen gehören zu Kaarst?

Zur Gemeinde Kaarst gehören die Postleitzahlen 41564. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss für