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Geesthacht · Kreis Herzogtum Lauenburg · 33.519 Einwohner

Jobcenter für Geesthacht

Zuständig ist das Jobcenter Herzogtum Lauenburg mit Sitz in Mölln. In Geesthacht gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Geesthacht: 21502

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Lübeck

Standort in Geesthacht

  • Standort GeesthachtBandrieter Weg 1, 21502 Geesthacht

Jobcenter Herzogtum Lauenburg

Anschrift
Jobcenter Herzogtum Lauenburg
Alt-Möllner-Straße 2
23879 Mölln
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 15–17 Uhr. Beratungstermine, auch außerhalb der Öffnungszeiten, vereinbaren Sie bitte telefonisch. Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 4542 855-490
Website des Jobcenters
jobcenter-herzogtum-lauenburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Geesthacht zuständig?

Für Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg) ist das Jobcenter Herzogtum Lauenburg zuständig, Alt-Möllner-Straße 2, 23879 Mölln, Telefon +49 4542 855-123.

Gibt es ein Jobcenter in Geesthacht?

Ja. Das Jobcenter Herzogtum Lauenburg hat in Geesthacht einen Standort: Standort Geesthacht, Bandrieter Weg 1, 21502 Geesthacht.

Welche Postleitzahlen gehören zu Geesthacht?

Zur Gemeinde Geesthacht gehören die Postleitzahlen 21502. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Herzogtum Lauenburg erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 15–17 Uhr. Beratungstermine, auch außerhalb der Öffnungszeiten, vereinbaren Sie bitte telefonisch. Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Herzogtum Lauenburg für