Guben · Landkreis Spree-Neiße · 15.794 Einwohner
Jobcenter für Guben
Zuständig ist das Jobcenter Spree-Neiße mit Sitz in Forst (Lausitz). In Guben gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Guben: 03172
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Cottbus
Standort in Guben
- Außenstelle GubenBahnhofstraße 4, 03172 Gubenzuständig für Guben, Schenkendöbern und den Ortsteil Grießen der Gemeinde Jänschwalde
Jobcenter Spree-Neiße
- Anschrift
- Jobcenter Spree-Neiße
Richard-Wagner-Straße 37
03149 Forst (Lausitz)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3562 6981-95541
- Erreichbarkeit
- Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr, Do 8–12 Uhr und 13–16 Uhr
- jobcenter@lkspn.de
- Fax
- +49 3562 6981-95588
- Website des Jobcenters
- jobcenter-spree-neisse.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Guben zuständig?
Für Guben (Landkreis Spree-Neiße) ist das Jobcenter Spree-Neiße zuständig, Richard-Wagner-Straße 37, 03149 Forst (Lausitz), Telefon +49 3562 6981-95541.
Gibt es ein Jobcenter in Guben?
Ja. Das Jobcenter Spree-Neiße hat in Guben einen Standort: Außenstelle Guben, Bahnhofstraße 4, 03172 Guben.
Welche Postleitzahlen gehören zu Guben?
Zur Gemeinde Guben gehören die Postleitzahlen 03172. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Spree-Neiße erreichbar?
Erreichbarkeit: Di 8–12 Uhr und 13–18 Uhr, Do 8–12 Uhr und 13–16 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).