Brandenburg · Gültig ab 01.01.2026
Mietobergrenze Jobcenter Spree-Neiße
Für eine Person erkennt das Jobcenter Spree-Neiße eine Bruttokaltmiete von 332,26 € bis 371,50 € als angemessen an, für zwei Personen 415,55 € bis 460,85 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessene Bruttokaltmieten im Landkreis nach Vergleichsraum (Miete einschließlich kalter Betriebskosten, ohne Heizung). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift § 22 SGB II: Angemessene Mietkosten Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa – ab 01.01.2026 (Angemessene Bruttokaltmieten nach Vergleichsraum).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum ISpremberg/Grodk, Welzow/Wjelcej | 355,50 € | 460,85 € | 553,60 € | 620,10 € | 670,00 € | + 67,00 € |
| Vergleichsraum IIForst (Lausitz)/Baršć (Łužyca), Amt Döbern-Land | 332,26 € | 415,55 € | 489,80 € | 573,30 € | 611,00 € | + 61,10 € |
| Vergleichsraum IIIGuben, Amt Schenkendöbern | 350,00 € | 430,30 € | 530,40 € | 619,20 € | 672,00 € | + 67,20 € |
| Vergleichsraum IVAmt Burg (Spreewald), Kolkwitz/Gołkojce, Drebkau/Drjowk, Neuhausen/Spree, Amt Peitz | 371,50 € | 455,00 € | 520,00 € | 661,50 € | 765,00 € | + 76,50 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum I | 533,25 € | 691,28 € | 830,40 € | 930,15 € | 1.005,00 € |
| Vergleichsraum II | 498,39 € | 623,33 € | 734,70 € | 859,95 € | 916,50 € |
| Vergleichsraum III | 525,00 € | 645,45 € | 795,60 € | 928,80 € | 1.008,00 € |
| Vergleichsraum IV | 557,25 € | 682,50 € | 780,00 € | 992,25 € | 1.147,50 € |
Quelle: Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift § 22 SGB II: Angemessene Mietkosten Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa – ab 01.01.2026 (Angemessene Bruttokaltmieten nach Vergleichsraum), gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Spree-Neiße.
So lesen Sie die Werte
- Angemessene Bruttokaltmieten im Landkreis nach Vergleichsraum (Miete einschließlich kalter Betriebskosten, ohne Heizung).
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 100 m², jede weitere Person 10 m².
- Als Maßstab für angemessene Heizkosten dient der „Heizspiegel für Deutschland“ (Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift).
- Die Wohnungsgrößen sind als Obergrenzen angegeben (bis 50 m², über 50 bis 65 m², über 65 bis 80 m², über 80 bis 90 m², über 90 bis 100 m²). Die Zuordnung der Gemeinden folgt den Bezeichnungen der Anlage (Städte, Gemeinden und Ämter).
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Spree-Neiße sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 332,26 € bis 371,50 €, für zwei Personen 415,55 € bis 460,85 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift § 22 SGB II: Angemessene Mietkosten Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa – ab 01.01.2026 (Angemessene Bruttokaltmieten nach Vergleichsraum).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Als Maßstab für angemessene Heizkosten dient der „Heizspiegel für Deutschland“ (Anlage 2 der Verwaltungsvorschrift).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Brandenburg
- Jobcenter Brandenburg an der Havel
- Jobcenter Cottbus
- Jobcenter Frankfurt (Oder)
- Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
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