Brandenburg · Gültig ab 01.01.2026
Mietobergrenze Jobcenter MAIA – Potsdam-Mittelmark
Für eine Person erkennt das Jobcenter MAIA – Potsdam-Mittelmark eine Bruttokaltmiete von 376,00 € bis 619,00 € als angemessen an, für zwei Personen 530,40 € bis 837,85 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessene Kosten der Unterkunft als Bruttokaltmiete (Grundmiete zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten), festgesetzt für vier Vergleichsräume (Planregionen). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Geschäftsanweisung Nr. 62-1 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Jobcenter MAIA, Landkreis Potsdam-Mittelmark), Stand 01.01.2026.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
|---|---|---|---|---|
| Planregion 1Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Nuthetal | 619,00 € | 837,85 € | 1.073,60 € | 1.213,20 € |
| Planregion 2Werder, Schwielowsee, Beelitz, Michendorf, Seddiner See | 608,00 € | 740,35 € | 868,80 € | 1.069,20 € |
| Planregion 3Beetzsee, Groß Kreutz, Kloster Lehnin, Wusterwitz, Ziesar | 376,00 € | 530,40 € | 652,80 € | 678,60 € |
| Planregion 4Bad Belzig, Brück, Treuenbrietzen, Niemegk, Wiesenburg | 423,50 € | 532,35 € | 697,60 € | 813,60 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen |
|---|---|---|---|---|
| Planregion 1 | 928,50 € | 1.256,78 € | 1.610,40 € | 1.819,80 € |
| Planregion 2 | 912,00 € | 1.110,53 € | 1.303,20 € | 1.603,80 € |
| Planregion 3 | 564,00 € | 795,60 € | 979,20 € | 1.017,90 € |
| Planregion 4 | 635,25 € | 798,53 € | 1.046,40 € | 1.220,40 € |
Quelle: Geschäftsanweisung Nr. 62-1 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Jobcenter MAIA, Landkreis Potsdam-Mittelmark), Stand 01.01.2026, gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter MAIA – Potsdam-Mittelmark.
So lesen Sie die Werte
- Angemessene Kosten der Unterkunft als Bruttokaltmiete (Grundmiete zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten), festgesetzt für vier Vergleichsräume (Planregionen).
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², jede weitere Person 10 m².
- Heizkosten werden gesondert geprüft; sie gelten als angemessen, solange sie die Höchstwerte des bundesweiten Heizspiegels nicht überschreiten.
- Für Bedarfsgemeinschaften ab 5 Personen nennt die Geschäftsanweisung keine Monatsbeträge, sondern je Planregion einen Wert je m² angemessener Wohnfläche als Nichtprüfungsgrenze, der mit der angemessenen Wohnfläche zu multiplizieren ist.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter MAIA – Potsdam-Mittelmark sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 376,00 € bis 619,00 €, für zwei Personen 530,40 € bis 837,85 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Geschäftsanweisung Nr. 62-1 – Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Jobcenter MAIA, Landkreis Potsdam-Mittelmark), Stand 01.01.2026.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden gesondert geprüft; sie gelten als angemessen, solange sie die Höchstwerte des bundesweiten Heizspiegels nicht überschreiten.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Brandenburg
- Jobcenter Brandenburg an der Havel
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