Brandenburg · Stand 07.2026
Mietobergrenze Jobcenter Barnim
Für eine Person erkennt das Jobcenter Barnim eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 562,10 € als angemessen an, für zwei Personen 542,30 € bis 680,90 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Unterkunftskosten ohne Heizkosten nach den Höchstbeträgen des § 12 WoGG der jeweiligen Mietstufe zuzüglich 10 % Sicherheitszuschlag; das Merkblatt selbst nennt den Begriff Bruttokaltmiete nicht. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Hinweise zur Berücksichtigung der Angemessenheitskriterien für Wohnraum im Landkreis Barnim (Merkblatt Umzug), Stand 07/2026.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe IV + 10% SicherheitszuschlagGemeinde Wandlitz: Wandlitz, Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse, Gemeinde Panketal: Hobrechtsfelde, Schwanebeck, Zepernick | 562,10 € | 680,90 € | 810,70 € | 943,80 € | 1.080,20 € | + 130,90 € |
| Mietstufe III + 10% SicherheitszuschlagStadt Eberswalde: Brandenburgisches Viertel, Clara-Zetkin-Siedlung, Eberswalde 1, Eberswalde 2, Finow, Sommerfelde, Spechthausen, Tornow, Stadt Bernau: Bernau bei Berlin, Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden | 501,60 € | 606,10 € | 722,70 € | 842,60 € | 962,50 € | + 116,60 € |
| Mietstufe II + 10% Sicherheitszuschlagalle anderen Städte und Gemeinden im Landkreis Barnim | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € | + 103,40 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe IV + 10% Sicherheitszuschlag | 843,15 € | 1.021,35 € | 1.216,05 € | 1.415,70 € | 1.620,30 € |
| Mietstufe III + 10% Sicherheitszuschlag | 752,40 € | 909,15 € | 1.084,05 € | 1.263,90 € | 1.443,75 € |
| Mietstufe II + 10% Sicherheitszuschlag | 673,20 € | 813,45 € | 968,55 € | 1.131,90 € | 1.290,30 € |
Quelle: Hinweise zur Berücksichtigung der Angemessenheitskriterien für Wohnraum im Landkreis Barnim (Merkblatt Umzug), Stand 07/2026, Stand 07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Barnim.
So lesen Sie die Werte
- Unterkunftskosten ohne Heizkosten nach den Höchstbeträgen des § 12 WoGG der jeweiligen Mietstufe zuzüglich 10 % Sicherheitszuschlag; das Merkblatt selbst nennt den Begriff Bruttokaltmiete nicht.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 100 m², jede weitere Person 10 m².
- Heizkosten werden separat berücksichtigt und bemessen sich nach dem jährlich erscheinenden Heizkostenspiegel für Deutschland und dem jeweiligen Energieträger bzw. Heizsystem.
- Das Merkblatt trägt den Stand 07/2026; ein ausdrückliches Gültigkeitsdatum nennt es nicht. Maßgeblich ist laut Merkblatt die aktuelle Richtlinie des Landkreises Barnim.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Barnim sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 562,10 €, für zwei Personen 542,30 € bis 680,90 €, je nach Wohnort (Stand 07.2026). Quelle: Hinweise zur Berücksichtigung der Angemessenheitskriterien für Wohnraum im Landkreis Barnim (Merkblatt Umzug), Stand 07/2026.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden separat berücksichtigt und bemessen sich nach dem jährlich erscheinenden Heizkostenspiegel für Deutschland und dem jeweiligen Energieträger bzw. Heizsystem.
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