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Brandenburg · Stand 12.2024

Mietobergrenze Jobcenter Frankfurt (Oder)

Für eine Person erkennt das Jobcenter Frankfurt (Oder) eine Bruttokaltmiete von 358,00 € als angemessen an, für zwei Personen 434,85 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Angemessen ist die Summe aus tatsächlicher Grundmiete und tatsächlichen kalten Betriebskosten (Bruttokaltmiete) gemäß Tabelle 2; Heizkosten werden gesondert geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Kosten der Unterkunft (Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §§ 35 SGB XII bzw. 22 SGB II), Stadt Frankfurt (Oder), Stand Dezember 2024 (Tabelle 2).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet358,00 €434,85 €534,40 €669,60 €774,00 €+ 77,40 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet537,00 €652,28 €801,60 €1.004,40 €1.161,00 €

Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Kosten der Unterkunft (Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §§ 35 SGB XII bzw. 22 SGB II), Stadt Frankfurt (Oder), Stand Dezember 2024 (Tabelle 2), Stand 12.2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Frankfurt (Oder).

So lesen Sie die Werte

  • Angemessen ist die Summe aus tatsächlicher Grundmiete und tatsächlichen kalten Betriebskosten (Bruttokaltmiete) gemäß Tabelle 2; Heizkosten werden gesondert geprüft.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 100 m², jede weitere Person 10 m².
  • Für die Angemessenheit der Heizkosten werden die Werte des aktuellen Heizspiegels für Deutschland (Spalten „Verbrauch“ und „mittel“) je Energieträger zugrunde gelegt.
  • Die neueste amtlich veröffentlichte Tabelle trägt den Stand 12/2024. Das Merkblatt trägt den Stand Dezember 2024 und nennt kein Datum des Inkrafttretens. Es gilt für Leistungen nach SGB II und SGB XII.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Frankfurt (Oder) sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 358,00 €, für zwei Personen 434,85 € (Stand 12.2024). Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Kosten der Unterkunft (Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §§ 35 SGB XII bzw. 22 SGB II), Stadt Frankfurt (Oder), Stand Dezember 2024 (Tabelle 2).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Für die Angemessenheit der Heizkosten werden die Werte des aktuellen Heizspiegels für Deutschland (Spalten „Verbrauch“ und „mittel“) je Energieträger zugrunde gelegt.

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