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Brandenburg · Gültig ab 01.12.2025

Mietobergrenze Jobcenter Oberhavel

Für eine Person erkennt das Jobcenter Oberhavel eine Bruttokaltmiete von 355,00 € bis 537,00 € als angemessen an, für zwei Personen 441,00 € bis 734,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete (Grundmiete) zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten; die Tabellen weisen die Bruttokaltmiete in EUR (aufgerundet) je Personenanzahl aus. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Änderung zur Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II, SGB XII und AsylbLG vom 05.11.2024 und Dynamische Anpassung an die Bedarfe für Heizung ab 01.12.2025 (Landkreis Oberhavel, Jobcenter), Ziffer 4.1.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Regionaler Wohnungsmarkt 1Birkenwerder, Hohen Neuendorf, Glienicke/ Nordbahn, Mühlenbecker Land537,00 €734,00 €949,00 €1.164,00 €1.361,00 €1.498,00 €
Regionaler Wohnungsmarkt 2Hennigsdorf, Oranienburg, Velten, Leegebruch471,00 €654,00 €836,00 €1.050,00 €1.247,00 €1.372,00 €
Regionaler Wohnungsmarkt 3Kremmen, Oberkrämer, Liebenwalde, Löwenberger Land374,00 €494,00 €667,00 €863,00 €917,00 €1.009,00 €
Regionaler Wohnungsmarkt 4Zehdenick, Amt Gransee und Gemeinden, Fürstenberg355,00 €441,00 €529,00 €701,00 €892,00 €982,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Regionaler Wohnungsmarkt 1805,50 €1.101,00 €1.423,50 €1.746,00 €2.041,50 €2.247,00 €
Regionaler Wohnungsmarkt 2706,50 €981,00 €1.254,00 €1.575,00 €1.870,50 €2.058,00 €
Regionaler Wohnungsmarkt 3561,00 €741,00 €1.000,50 €1.294,50 €1.375,50 €1.513,50 €
Regionaler Wohnungsmarkt 4532,50 €661,50 €793,50 €1.051,50 €1.338,00 €1.473,00 €

Quelle: Änderung zur Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II, SGB XII und AsylbLG vom 05.11.2024 und Dynamische Anpassung an die Bedarfe für Heizung ab 01.12.2025 (Landkreis Oberhavel, Jobcenter), Ziffer 4.1, gültig ab 01.12.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Oberhavel.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete = Nettokaltmiete (Grundmiete) zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten; die Tabellen weisen die Bruttokaltmiete in EUR (aufgerundet) je Personenanzahl aus.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 100 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden gesondert nach dem Bundesweiten Heizspiegel (Prüfstufen) geprüft; die Richtlinie wurde zum 01.12.2025 an den Heizspiegel 2025 angepasst.
  • Die Tabellen der Richtlinie reichen bis 15 Personen; hier sind alle ausgewiesenen Haushaltsgrößen übernommen. Die Richtwerte gelten für SGB II, SGB XII und AsylbLG. Die Fassung gilt seit 01.12.2025; diese Änderung betraf die Heizkosten, die Mietrichtwerte sind gegenüber der Handlungsrichtlinie vom 05.11.2024 unverändert. Die Wohnflächen für 1 bis 4 Personen entsprechen den Richtwerten des Landes Brandenburg (50/65/80/90 m²), für größere Haushalte weist die Tabelle je weitere Person 10 m² mehr aus.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Oberhavel sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 355,00 € bis 537,00 €, für zwei Personen 441,00 € bis 734,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.12.2025). Quelle: Änderung zur Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB II, SGB XII und AsylbLG vom 05.11.2024 und Dynamische Anpassung an die Bedarfe für Heizung ab 01.12.2025 (Landkreis Oberhavel, Jobcenter), Ziffer 4.1.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert nach dem Bundesweiten Heizspiegel (Prüfstufen) geprüft; die Richtlinie wurde zum 01.12.2025 an den Heizspiegel 2025 angepasst.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Brandenburg