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Brandenburg · Gültig ab 01.10.2025

Mietobergrenze Jobcenter Dahme-Spreewald

Für eine Person erkennt das Jobcenter Dahme-Spreewald eine Nettokaltmiete von 310,00 € bis 660,00 € als angemessen an, für zwei Personen 400,00 € bis 820,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–

Die Anlage weist Nettokaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten je Wohnung getrennt aus; angegeben sind die Nettokaltmieten, die Betriebskosten kommen als eigener Richtwert hinzu (laut Richtlinie ergeben beide zusammen die hypothetische Referenzmiete, aus der die Bruttokaltmiete beurteilt wird). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Anlage 1 – KdU Richtwerte 2025 zur Richtlinie zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung des Landkreises Dahme-Spreewald (gültig ab 01.10.2025).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
VR 1 NordwestGemeinde Schönefeld, Gemeinde Schulzendorf660,00 €820,00 €1.040,00 €1.190,00 €1.250,00 €
VR 2 NordGemeinde Bestensee, Gemeinde Eichwalde, Gemeinde Zeuthen, Stadt Königs Wusterhausen, Stadt Wildau570,00 €720,00 €950,00 €1.150,00 €1.260,00 €
VR 3 MitteAmt Schenkenländchen, Gemeinde Heidesee, Stadt Mittenwalde490,00 €650,00 €780,00 €870,00 €1.120,00 €
VR 4 SüdAmt Lieberose/Oberspreewald, Amt Unterspreewald, Gemeinde Heideblick, Gemeinde Märkische Heide, Stadt Luckau, Stadt Lübben (Spreewald)310,00 €400,00 €550,00 €650,00 €700,00 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Anlage 1 – KdU Richtwerte 2025 zur Richtlinie zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung des Landkreises Dahme-Spreewald (gültig ab 01.10.2025), gültig ab 01.10.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Dahme-Spreewald.

So lesen Sie die Werte

  • Die Anlage weist Nettokaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten je Wohnung getrennt aus; angegeben sind die Nettokaltmieten, die Betriebskosten kommen als eigener Richtwert hinzu (laut Richtlinie ergeben beide zusammen die hypothetische Referenzmiete, aus der die Bruttokaltmiete beurteilt wird).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 100 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten sind in der Anlage als eigener Richtwert je Wohnung ausgewiesen (z. B. 80,00 € für einen 1-Personen-Haushalt in VR 1).
  • Die Werte sind die Nettokaltmieten der Anlage 1; die ausgewiesenen Betriebskosten (je Wohnung, z. B. 110,00 € für einen 1-Personen-Haushalt in VR 1) kommen hinzu. Die Flächen sind als Spannen angegeben (bis 50, 50–65, 65–80, 80–90, 90–100 m²); je weitere Person erhöht sich die angemessene Wohnfläche laut Richtlinie um 10 m². Für Haushalte mit mehr als 5 Personen nennt die Anlage keine Werte.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Dahme-Spreewald sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 310,00 € bis 660,00 €, für zwei Personen 400,00 € bis 820,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.10.2025). Quelle: Anlage 1 – KdU Richtwerte 2025 zur Richtlinie zu Bedarfen für Unterkunft und Heizung des Landkreises Dahme-Spreewald (gültig ab 01.10.2025).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten sind in der Anlage als eigener Richtwert je Wohnung ausgewiesen (z. B. 80,00 € für einen 1-Personen-Haushalt in VR 1).

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