Brandenburg · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Brandenburg an der Havel
Für eine Person erkennt das Jobcenter Brandenburg an der Havel eine Bruttokaltmiete von 448,80 € als angemessen an, für zwei Personen 542,30 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Betriebskosten) = Wohngeld-Höchstbetrag nach § 12 WoGG (Mietstufe 2) zuzüglich 10 % Sicherheitszuschlag; die Heizkosten werden getrennt geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Informationsblatt zum Wohnungswechsel (Stand 01.01.2025), Jobcenter Brandenburg an der Havel.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € | + 103,40 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 673,20 € | 813,45 € | 968,55 € | 1.131,90 € | 1.290,30 € |
Quelle: Informationsblatt zum Wohnungswechsel (Stand 01.01.2025), Jobcenter Brandenburg an der Havel, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Brandenburg an der Havel.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Betriebskosten) = Wohngeld-Höchstbetrag nach § 12 WoGG (Mietstufe 2) zuzüglich 10 % Sicherheitszuschlag; die Heizkosten werden getrennt geprüft.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 65 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 100 m².
- Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; zur Prüfung dient der bundesweite Heizspiegel.
- Das Jobcenter prüft die Angemessenheit anhand des Wohngeld-Höchstbetrags (§ 12 WoGG, Stufe 2, Stand 01.01.2025) zuzüglich 10 % Sicherheitszuschlag; für jede weitere Person werden zusätzlich 10 m² Wohnfläche anerkannt. Von der Höchstgrenze kann in begründeten Einzelfällen abgewichen werden.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Brandenburg an der Havel sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 448,80 €, für zwei Personen 542,30 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Informationsblatt zum Wohnungswechsel (Stand 01.01.2025), Jobcenter Brandenburg an der Havel.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; zur Prüfung dient der bundesweite Heizspiegel.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Brandenburg
- Jobcenter Cottbus
- Jobcenter Frankfurt (Oder)
- Jobcenter Landeshauptstadt Potsdam
- Jobcenter Barnim
- Jobcenter Dahme-Spreewald
- Jobcenter Elbe-Elster
- Jobcenter Landkreis Havelland
- Jobcenter Märkisch-Oderland
- Jobcenter Oberhavel
- Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
- PRO Arbeit – kommunales Jobcenter Oder-Spree
- Jobcenter Ostprignitz-Ruppin
- Jobcenter MAIA – Potsdam-Mittelmark
- Jobcenter Spree-Neiße
- Jobcenter Teltow-Fläming
- Jobcenter Uckermark