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Baden-Württemberg

Mietobergrenze Jobcenter Stuttgart

Für eine Person erkennt das Jobcenter Stuttgart eine Kaltmiete von 563,00 € als angemessen an, für zwei Personen 665,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–

Die Quelle bezeichnet die Werte als „Mietobergrenze (Kaltmiete)“; ob kalte Betriebskosten enthalten sind, sagt sie nicht ausdrücklich. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Kaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Grundsicherung: Geldleistungen – Miet- und Heizkosten, Tabelle „Mietobergrenzen 2025/2026 in Stuttgart“ (Jobcenter Stuttgart / Landeshauptstadt Stuttgart).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet563,00 €665,00 €788,00 €940,00 €1.104,00 €1.450,00 €+ 181,20 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Quelle sagt nicht, ob ihre Werte die kalten Betriebskosten enthalten; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Grundsicherung: Geldleistungen – Miet- und Heizkosten, Tabelle „Mietobergrenzen 2025/2026 in Stuttgart“ (Jobcenter Stuttgart / Landeshauptstadt Stuttgart). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Stuttgart.

So lesen Sie die Werte

  • Die Quelle bezeichnet die Werte als „Mietobergrenze (Kaltmiete)“; ob kalte Betriebskosten enthalten sind, sagt sie nicht ausdrücklich.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Tabelle ist mit „Mietobergrenzen 2025/2026 in Stuttgart“ überschrieben; ein Gültigkeitsdatum nennt die Seite nicht. Im ersten Jahr werden auch Mieten über der Mietobergrenze berücksichtigt; bei Kaltmieten über dem 1,5-fachen der Mietobergrenze ist eine Deckelung auf das 1,5-fache möglich. Zusätzlich prüft das Jobcenter die Einhaltung der Mietpreisbremse. Die Wohnflächenangaben sind „Orientierung“.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Stuttgart sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Kaltmiete von 563,00 €, für zwei Personen 665,00 €. Quelle: Grundsicherung: Geldleistungen – Miet- und Heizkosten, Tabelle „Mietobergrenzen 2025/2026 in Stuttgart“ (Jobcenter Stuttgart / Landeshauptstadt Stuttgart).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg