Baden-Württemberg
Mietobergrenze Jobcenter Heidenheim
Für eine Person erkennt das Jobcenter Heidenheim eine Nettokaltmiete von 450,00 € als angemessen an, für zwei Personen 550,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
Maximal angemessene Grundmieten (Nettokaltmieten); kalte Nebenkosten (Euro/Wohnung) und warme Nebenkosten sind durch eigene Grenzwerte getrennt begrenzt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Infoblatt „Sie möchten umziehen?“ – Richtwerte für den Landkreis Heidenheim, Stand Juli 2026.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| gesamter Landkreis Heidenheim | 450,00 € | 550,00 € | 690,00 € | 800,00 € | 950,00 € |
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.
Quelle: Infoblatt „Sie möchten umziehen?“ – Richtwerte für den Landkreis Heidenheim, Stand Juli 2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Heidenheim.
So lesen Sie die Werte
- Maximal angemessene Grundmieten (Nettokaltmieten); kalte Nebenkosten (Euro/Wohnung) und warme Nebenkosten sind durch eigene Grenzwerte getrennt begrenzt.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Warme Nebenkosten werden über Grenzwerte je Haushaltsgröße begrenzt (1 Person 150 €, 2 Personen 180 €, 3 Personen 200 €, 4 Personen 240 €, 5 Personen 284 €).
- Das Infoblatt trägt den Vermerk „Stand Juli 2026“. Grenzwerte für noch angemessene kalte Nebenkosten: 120 / 130 / 170 / 180 / 214 € (1 bis 5 Personen). Bei mehr als 5 Personen erhöht sich die angemessene Wohnfläche um 15 m² je Person; als Netto-Monatsmiete ist für die gesamte errechnete Wohnfläche ein Durchschnittswert von 9,26 € je m² zugrunde zu legen. Für Zimmer in Wohngemeinschaften mit Pauschalmieten gelten andere Richtwerte.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Heidenheim sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 450,00 €, für zwei Personen 550,00 €. Quelle: Infoblatt „Sie möchten umziehen?“ – Richtwerte für den Landkreis Heidenheim, Stand Juli 2026.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Warme Nebenkosten werden über Grenzwerte je Haushaltsgröße begrenzt (1 Person 150 €, 2 Personen 180 €, 3 Personen 200 €, 4 Personen 240 €, 5 Personen 284 €).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg
- Jobcenter Stuttgart
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