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Baden-Württemberg

Mietobergrenze Jobcenter Freiburg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Freiburg eine Bruttokaltmiete von 591,75 € als angemessen an, für zwei Personen 739,20 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Angemessene Mietkosten = Kaltmiete zuzüglich maximal anerkannter kalter Nebenkosten (Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausverwaltung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung), ohne Heizung. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Flyer „Sie planen einen Wohnungswechsel?“ des Jobcenters Freiburg (Stand April 2025), Tabelle der angemessenen Mietkosten.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet591,75 €739,20 €906,00 €1.091,70 €1.289,40 €1.495,20 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet887,63 €1.108,80 €1.359,00 €1.637,55 €1.934,10 €2.242,80 €

Quelle: Flyer „Sie planen einen Wohnungswechsel?“ des Jobcenters Freiburg (Stand April 2025), Tabelle der angemessenen Mietkosten. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Freiburg.

So lesen Sie die Werte

  • Angemessene Mietkosten = Kaltmiete zuzüglich maximal anerkannter kalter Nebenkosten (Betriebskosten wie Wasser, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausverwaltung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung), ohne Heizung.
  • Die Tabelle weist je Haushaltsgröße die Kaltmiete, die maximalen kalten Nebenkosten und die daraus angemessenen Mietkosten aus; hier sind die angemessenen Mietkosten angegeben. Es handelt sich um Höchstgrenzen, auf die kein zwingender Rechtsanspruch besteht. Die Werte gelten für das Stadtgebiet Freiburg. Das Merkblatt trägt den Stand April 2025 und nennt kein ausdrückliches Gültigkeitsdatum.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Freiburg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 591,75 €, für zwei Personen 739,20 €. Quelle: Flyer „Sie planen einen Wohnungswechsel?“ des Jobcenters Freiburg (Stand April 2025), Tabelle der angemessenen Mietkosten.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg