Baden-Württemberg
Mietobergrenze Jobcenter Stadt Heilbronn
Für eine Person erkennt das Jobcenter Stadt Heilbronn eine Bruttokaltmiete von 593,00 € als angemessen an, für zwei Personen 663,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete: Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Geld zum Wohnen – Richtwerte der Stadt Heilbronn (angemessene Kosten Unterkunft, Bruttokaltmiete).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 593,00 € | 663,00 € | 808,00 € | 1.042,00 € | 1.158,00 € | 1.328,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 889,50 € | 994,50 € | 1.212,00 € | 1.563,00 € | 1.737,00 € | 1.992,00 € |
Quelle: Geld zum Wohnen – Richtwerte der Stadt Heilbronn (angemessene Kosten Unterkunft, Bruttokaltmiete). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Stadt Heilbronn.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete: Kaltmiete und Nebenkosten ohne Heizung.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m².
- Heizkosten werden gesondert übernommen, soweit sie angemessen sind (Orientierung am bundesweiten Heizspiegel).
- Die Webseite bezeichnet die Werte als aktuell (August 2025); die Übersicht „Angemessene Kosten der Unterkunft“ des Jobcenters (Stand 09/2026) nennt dieselben Werte als „neu ab 01.09.2026“. Während der einjährigen Karenzzeit werden Kosten bis zum 1,5-Fachen der Angemessenheitsgrenze anerkannt.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Stadt Heilbronn sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 593,00 €, für zwei Personen 663,00 €. Quelle: Geld zum Wohnen – Richtwerte der Stadt Heilbronn (angemessene Kosten Unterkunft, Bruttokaltmiete).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden gesondert übernommen, soweit sie angemessen sind (Orientierung am bundesweiten Heizspiegel).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg
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