Jobcenter-Verzeichnis.org

Baden-Württemberg · Gültig ab 01.04.2025

Mietobergrenze Jobcenter Pforzheim

Für eine Person erkennt das Jobcenter Pforzheim eine Bruttokaltmiete von 502,00 € als angemessen an, für zwei Personen 637,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten; Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Leistungen für Unterkunft und Heizung – Angemessene Kosten der Unterkunft (Jobcenter Pforzheim).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet502,00 €637,00 €749,00 €863,00 €992,00 €1.110,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet753,00 €955,50 €1.123,50 €1.294,50 €1.488,00 €1.665,00 €

Quelle: Leistungen für Unterkunft und Heizung – Angemessene Kosten der Unterkunft (Jobcenter Pforzheim), gültig ab 01.04.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Pforzheim.

So lesen Sie die Werte

  • Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten; Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m².
  • Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.
  • Die Stadt Pforzheim hat die Mietobergrenzen laut Pressemitteilung vom 11.07.2025 rückwirkend ab April 2025 angehoben; sie werden alle zwei Jahre angepasst. Für Haushalte mit mehr als sechs Personen ist der zuständige Leistungssachbearbeiter anzusprechen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Pforzheim sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 502,00 €, für zwei Personen 637,00 € (gültig ab 01.04.2025). Quelle: Leistungen für Unterkunft und Heizung – Angemessene Kosten der Unterkunft (Jobcenter Pforzheim).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert berücksichtigt.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg