Baden-Württemberg · Gültig ab 01.10.2024
Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Reutlingen
Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Reutlingen eine Kaltmiete von 400,00 € bis 500,00 € als angemessen an, für zwei Personen 510,00 € bis 600,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
Die Tabelle nennt "Kalte Mietobergrenze im Bereich" in EUR (Kaltmiete); ob und in welcher Höhe Nebenkosten zusätzlich berücksichtigt werden, geht aus der Übersicht nicht hervor. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Kaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Reutlingen ab 01.10.2024 in EURO, § 22 SGB II, § 35 SGB XII (Übersicht Mietobergrenze, Landratsamt Reutlingen).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| NordBad Urach, Dettingen an der Erms, Eningen unter Achalm, Grafenberg, Metzingen, Pliezhausen, Pfullingen, Reutlingen, Riederich, Walddorfhäslach, Wannweil | 500,00 € | 600,00 € | 750,00 € | 890,00 € | 1.050,00 € | + 150,00 € |
| SüdEngstingen, Gomadingen, Grabenstetten, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Münsingen, Pfronstetten, Römerstein, Sonnenbühl, St. Johann, Trochtelfingen, Zwiefalten | 400,00 € | 510,00 € | 600,00 € | 750,00 € | 800,00 € | + 120,00 € |
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Quelle sagt nicht, ob ihre Werte die kalten Betriebskosten enthalten; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.
Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Reutlingen ab 01.10.2024 in EURO, § 22 SGB II, § 35 SGB XII (Übersicht Mietobergrenze, Landratsamt Reutlingen), gültig ab 01.10.2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Reutlingen.
So lesen Sie die Werte
- Die Tabelle nennt "Kalte Mietobergrenze im Bereich" in EUR (Kaltmiete); ob und in welcher Höhe Nebenkosten zusätzlich berücksichtigt werden, geht aus der Übersicht nicht hervor.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Die Beträge sind Obergrenzen; die Übersicht verweist auf eine Einzelfallprüfung. Die neueste amtlich veröffentlichte Tabelle gilt seit dem 01.10.2024. Der Betrag je weiterer Person gilt ab der 6. Person.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Reutlingen sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Kaltmiete von 400,00 € bis 500,00 €, für zwei Personen 510,00 € bis 600,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.10.2024). Quelle: Angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Reutlingen ab 01.10.2024 in EURO, § 22 SGB II, § 35 SGB XII (Übersicht Mietobergrenze, Landratsamt Reutlingen).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg
- Jobcenter Stuttgart
- Jobcenter Landkreis Böblingen
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