Baden-Württemberg
Mietobergrenze Jobcenter Waldshut
Für eine Person erkennt das Jobcenter Waldshut eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 562,10 € als angemessen an, für zwei Personen 542,30 € bis 680,90 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Betriebskosten) nach den Höchstbeträgen der Wohngeldtabelle zuzüglich 10 % Zuschlag; Heizkosten kommen hinzu. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Wohngeldtabelle ab 2026 – angemessene Bruttokaltmiete incl. 10% Zuschlag (Landkreis Waldshut, Jobcenter).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe II LandkreisgemeindeAlbbruck, Bernau, Bonndorf, Dachsberg, Dettighofen, Dogern, Eggingen, Görwihl, Grafenhausen, Häusern, Herrischried, Höchenschwand, Hohentengen, Ibach, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Laufenburg, Lottstetten, Murg, Rickenbach, St. Blasien, Stühlingen, Todtmoos, Ühlingen-Birkendorf, Weilheim, Wutach, Wutöschingen | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € | 963,60 € |
| Mietstufe III WaldshutWaldshut | 501,60 € | 606,10 € | 722,70 € | 842,60 € | 962,50 € | 1.079,10 € |
| Mietstufe IV Bad Säckingen, WehrBad Säckingen, Wehr | 562,10 € | 680,90 € | 810,70 € | 943,80 € | 1.080,20 € | 1.211,10 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe II Landkreisgemeinde | 673,20 € | 813,45 € | 968,55 € | 1.131,90 € | 1.290,30 € | 1.445,40 € |
| Mietstufe III Waldshut | 752,40 € | 909,15 € | 1.084,05 € | 1.263,90 € | 1.443,75 € | 1.618,65 € |
| Mietstufe IV Bad Säckingen, Wehr | 843,15 € | 1.021,35 € | 1.216,05 € | 1.415,70 € | 1.620,30 € | 1.816,65 € |
Quelle: Wohngeldtabelle ab 2026 – angemessene Bruttokaltmiete incl. 10% Zuschlag (Landkreis Waldshut, Jobcenter). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Waldshut.
So lesen Sie die Werte
- Angemessene Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Betriebskosten) nach den Höchstbeträgen der Wohngeldtabelle zuzüglich 10 % Zuschlag; Heizkosten kommen hinzu.
- Zusätzlich zur Bruttokaltmiete werden Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind; die Angemessenheit wird im Einzelfall beurteilt.
- Die Werte sind die Höchstbeträge der Wohngeldtabelle (§ 12 WoGG) mit 10 % Zuschlag und laut Landkreis nur Orientierungswerte zur Beurteilung der Angemessenheit; in der Leistungsberechnung kann es, besonders wegen der Abfallgebühren, zu Abweichungen kommen. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung ohne Heizung übernommen. Die Tabelle trägt den Stand 25.06.2026 und die Überschrift „ab 2026“; ein genaues Datum des Inkrafttretens nennt sie nicht.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Waldshut sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 562,10 €, für zwei Personen 542,30 € bis 680,90 €, je nach Wohnort. Quelle: Wohngeldtabelle ab 2026 – angemessene Bruttokaltmiete incl. 10% Zuschlag (Landkreis Waldshut, Jobcenter).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Zusätzlich zur Bruttokaltmiete werden Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen, soweit sie angemessen sind; die Angemessenheit wird im Einzelfall beurteilt.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg
- Jobcenter Stuttgart
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