Baden-Württemberg · Stand 01.01.2026
Mietobergrenze Jobcenter Heidelberg
Für eine Person erkennt das Jobcenter Heidelberg eine Bruttokaltmiete von 622,35 € als angemessen an, für zwei Personen 760,20 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Brutto-Kaltmiete = Netto-Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten; Heizkosten kommen hinzu und werden individuell berechnet. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Übersicht: angemessene Kosten der Unterkunft in Heidelberg (Stadt Heidelberg, Stand 01/2026).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 622,35 € | 760,20 € | 893,25 € | 1.171,80 € | 1.349,25 € | + 192,75 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 933,53 € | 1.140,30 € | 1.339,88 € | 1.757,70 € | 2.023,88 € |
Quelle: Übersicht: angemessene Kosten der Unterkunft in Heidelberg (Stadt Heidelberg, Stand 01/2026), Stand 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Heidelberg.
So lesen Sie die Werte
- Brutto-Kaltmiete = Netto-Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten; Heizkosten kommen hinzu und werden individuell berechnet.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Die Heizkosten werden individuell berechnet.
- Für Haushalte ab sechs Personen gilt je weitere Person (+15 qm) ein Zuschlag von 192,75 € Brutto-Kaltmiete (Netto-Kaltmiete 166,20 € plus kalte Betriebskosten 26,55 €).
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Heidelberg sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 622,35 €, für zwei Personen 760,20 € (Stand 01.01.2026). Quelle: Übersicht: angemessene Kosten der Unterkunft in Heidelberg (Stadt Heidelberg, Stand 01/2026).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Heizkosten werden individuell berechnet.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg
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