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Baden-Württemberg

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Rottweil

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Rottweil eine Kaltmiete von 334,35 € als angemessen an, für zwei Personen 405,60 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–

Die Seite nennt die Werte „Angemessene Kaltmiete“ und sagt nicht ausdrücklich, ob kalte Betriebskosten enthalten sind. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Kaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Kosten der Unterkunft – Jobcenter Landkreis Rottweil (Webseite, Tabelle „Angemessene Kaltmiete“).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet334,35 €405,60 €483,75 €564,30 €643,65 €721,20 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Quelle sagt nicht, ob ihre Werte die kalten Betriebskosten enthalten; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Kosten der Unterkunft – Jobcenter Landkreis Rottweil (Webseite, Tabelle „Angemessene Kaltmiete“). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Rottweil.

So lesen Sie die Werte

  • Die Seite nennt die Werte „Angemessene Kaltmiete“ und sagt nicht ausdrücklich, ob kalte Betriebskosten enthalten sind.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², 7 Personen 135 m², 8 Personen 150 m².
  • Die Seite nennt kein Datum, ab dem die Werte gelten, und keine Angabe zur Behandlung der Nebenkosten; die Angemessenheit hat laut Seite der Landkreis Rottweil festgelegt. Angemessene Wohnungsgrößen laut Seite: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², 7 Personen 135 m², 8 Personen 150 m².
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

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Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Rottweil sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Kaltmiete von 334,35 €, für zwei Personen 405,60 €. Quelle: Kosten der Unterkunft – Jobcenter Landkreis Rottweil (Webseite, Tabelle „Angemessene Kaltmiete“).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

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