Baden-Württemberg
Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Calw
Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Calw eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 562,10 € als angemessen an, für zwei Personen 542,30 € bis 680,90 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Die angemessenen Kosten der Unterkunft beziehen sich auf die Kaltmiete inklusive Nebenkosten; bei Bedarf kommen die Heizkosten hinzu. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Kosten der Unterkunft im Landkreis Calw nach WoGG (Mietobergrenzen 2026, Stand: 11.08.2026).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gemeinden mit den niedrigsten Werten (u. a. Altensteig, Bad Wildbad, Wildberg)Altensteig, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Dobel, Ebhausen, Egenhausen, Enzklösterle, Haiterbach, Höfen, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Rohrdorf, Schömberg, Simmersfeld, Unterreichenbach, Wildberg | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € | + 103,40 € |
| Althengstett, Gechingen, Ostelsheim, SimmozheimAlthengstett, Gechingen, Ostelsheim, Simmozheim | 501,60 € | 606,10 € | 722,70 € | 842,60 € | 962,50 € | + 116,10 € |
| Calw und NagoldCalw, Nagold | 562,10 € | 680,90 € | 810,70 € | 943,80 € | 1.080,20 € | + 130,90 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Gemeinden mit den niedrigsten Werten (u. a. Altensteig, Bad Wildbad, Wildberg) | 673,20 € | 813,45 € | 968,55 € | 1.131,90 € | 1.290,30 € |
| Althengstett, Gechingen, Ostelsheim, Simmozheim | 752,40 € | 909,15 € | 1.084,05 € | 1.263,90 € | 1.443,75 € |
| Calw und Nagold | 843,15 € | 1.021,35 € | 1.216,05 € | 1.415,70 € | 1.620,30 € |
Quelle: Kosten der Unterkunft im Landkreis Calw nach WoGG (Mietobergrenzen 2026, Stand: 11.08.2026). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Calw.
So lesen Sie die Werte
- Die angemessenen Kosten der Unterkunft beziehen sich auf die Kaltmiete inklusive Nebenkosten; bei Bedarf kommen die Heizkosten hinzu.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m².
- Bei Bedarf kommen die Heizkosten zu den angemessenen Kosten der Unterkunft hinzu.
- Die Tabelle trägt den Stand 11.08.2026 und ist nach den Höchstbeträgen des Wohngeldgesetzes (WoGG) bezeichnet; ein Gültigkeitsdatum nennt das Dokument nicht. Die Gruppen sind in der Quelle nicht benannt, sondern ergeben sich aus den je Gemeinde ausgewiesenen Werten; alle 25 Gemeinden des Landkreises sind einer Gruppe zugeordnet. Das Dokument enthält zusätzlich angemessene Quadratmetermieten je Gemeinde.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Calw sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 562,10 €, für zwei Personen 542,30 € bis 680,90 €, je nach Wohnort. Quelle: Kosten der Unterkunft im Landkreis Calw nach WoGG (Mietobergrenzen 2026, Stand: 11.08.2026).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Bei Bedarf kommen die Heizkosten zu den angemessenen Kosten der Unterkunft hinzu.
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