Baden-Württemberg · Gültig ab 01.07.2024
Mietobergrenze Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
Für eine Person erkennt das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis eine Nettokaltmiete von 376,00 € als angemessen an, für zwei Personen 463,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
Angemessene Kaltmiete (Spalte 'Kaltmiete', Zuschläge für Möblierung zählen zur Kaltmiete); Betriebsnebenkosten werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kaltmiete angemessen ist, Heizkosten werden gesondert nach Richtwerten berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Miete / Heizkosten / Betriebs-Nebenkosten (gültig ab 07/24).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 376,00 € | 463,00 € | 540,00 € | 639,00 € | 735,00 € | 840,00 € | + 105,00 € |
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.
Quelle: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Miete / Heizkosten / Betriebs-Nebenkosten (gültig ab 07/24), gültig ab 01.07.2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis.
So lesen Sie die Werte
- Angemessene Kaltmiete (Spalte 'Kaltmiete', Zuschläge für Möblierung zählen zur Kaltmiete); Betriebsnebenkosten werden grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Kaltmiete angemessen ist, Heizkosten werden gesondert nach Richtwerten berücksichtigt.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², jede weitere Person 15 m².
- Heizkosten werden nach Richtwerten je Energieträger (Öl, Gas/Strom, Fernwärme, Holzpellets) berücksichtigt; bei Vorlage der Nebenkostenabrechnung können höhere Sätze anerkannt werden, soweit der Verbrauch nach dem Heizspiegel angemessen ist.
- Die neueste amtlich veröffentlichte Tabelle gilt seit 01.07.2024. Die Tabelle des Landratsamts nennt außerdem eine Betriebskostenpauschale, die nur bei Warmmiete gilt. Die Karenzzeit im ersten Jahr des Leistungsbezugs bleibt unberührt.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 376,00 €, für zwei Personen 463,00 € (gültig ab 01.07.2024). Quelle: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Miete / Heizkosten / Betriebs-Nebenkosten (gültig ab 07/24).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden nach Richtwerten je Energieträger (Öl, Gas/Strom, Fernwärme, Holzpellets) berücksichtigt; bei Vorlage der Nebenkostenabrechnung können höhere Sätze anerkannt werden, soweit der Verbrauch nach dem Heizspiegel angemessen ist.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg
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