Baden-Württemberg
Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 214.065 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
Lantwattenstraße 2
78050 Villingen-Schwenningen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7721 209-777
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Termine können Sie weiterhin unabhängig von den Öffnungszeiten wahrnehmen.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 7721 209-132
- Website des Jobcenters
- jobcenter-sbk.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort DonaueschingenDürrheimer Straße 17, 78166 Donaueschingen
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Villingen-Schwenningen89.756 Einw.
- Donaueschingen21.790 Einw.
- Bad Dürrheim13.149 Einw.
- St. Georgen im Schwarzwald12.301 Einw.
- Blumberg10.003 Einw.
- Furtwangen im Schwarzwald8.420 Einw.
- Hüfingen8.060 Einw.
- Königsfeld im Schwarzwald5.960 Einw.
- Niedereschach5.857 Einw.
- Bräunlingen5.784 Einw.
- Brigachtal5.059 Einw.
- Triberg im Schwarzwald4.580 Einw.
- Schonach im Schwarzwald3.800 Einw.
- Dauchingen3.800 Einw.
- Vöhrenbach3.631 Einw.
- Tuningen3.292 Einw.
- Mönchweiler2.766 Einw.
- Schönwald im Schwarzwald2.566 Einw.
- Unterkirnach2.466 Einw.
- Gütenbach1.025 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis?
Anschrift: Lantwattenstraße 2, 78050 Villingen-Schwenningen. Telefon: +49 7721 209-777. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Termine können Sie weiterhin unabhängig von den Öffnungszeiten wahrnehmen..
Für welche Orte ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig?
Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Bad Dürrheim, St. Georgen im Schwarzwald, Blumberg, Furtwangen im Schwarzwald, Hüfingen, Königsfeld im Schwarzwald und weitere.
Hat das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Standort Donaueschingen, Donaueschingen.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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