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Baden-Württemberg

Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis

Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 214.065 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
Lantwattenstraße 2
78050 Villingen-Schwenningen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Termine können Sie weiterhin unabhängig von den Öffnungszeiten wahrnehmen.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7721 209-132
Website des Jobcenters
jobcenter-sbk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis?

Anschrift: Lantwattenstraße 2, 78050 Villingen-Schwenningen. Telefon: +49 7721 209-777. Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Termine können Sie weiterhin unabhängig von den Öffnungszeiten wahrnehmen..

Für welche Orte ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig?

Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Bad Dürrheim, St. Georgen im Schwarzwald, Blumberg, Furtwangen im Schwarzwald, Hüfingen, Königsfeld im Schwarzwald und weitere.

Hat das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Donaueschingen, Donaueschingen.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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