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Baden-Württemberg

Jobcenter Stuttgart

Zuständig für Stuttgart. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Stuttgart
Rosensteinstraße 11
70191 Stuttgart
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Erreichbarkeit
Zweigstellen: Mo, Mi, Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–18 Uhr; Termine nach Vereinbarung
Fax
+49 711 216-97001
Website des Jobcenters
stuttgart.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Stuttgart?

Anschrift: Rosensteinstraße 11, 70191 Stuttgart. Telefon: +49 711 216-97000. Erreichbarkeit: Zweigstellen: Mo, Mi, Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–18 Uhr; Termine nach Vereinbarung.

Hat das Jobcenter Stuttgart weitere Standorte?

Ja, 18 weitere Standorte: Jobcenter Zweigstelle Mitte/Nord, Stuttgart; Jobcenter Zweigstelle Ost, Stuttgart; Jobcenter Zweigstelle Süd, Stuttgart; Jobcenter Zweigstelle West/Botnang, Stuttgart; Jobcenter Zweigstelle Bad Cannstatt, Stuttgart; Jobcenter Zweigstelle Feuerbach, Stuttgart und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Stuttgart, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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