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Baden-Württemberg

Jobcenter Hohenlohekreis

Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 115.644 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Hohenlohekreis
Lindenstraße 23
74653 Künzelsau
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–17 Uhr. Und nach Terminvereinbarung
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7940 9151-773
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Hohenlohekreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Hohenlohekreis?

Anschrift: Lindenstraße 23, 74653 Künzelsau. Telefon: +49 7940 9151-581. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–17 Uhr. Und nach Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist das Jobcenter Hohenlohekreis zuständig?

Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Öhringen, Künzelsau, Bretzfeld, Pfedelbach, Kupferzell, Neuenstein, Schöntal, Ingelfingen und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Hohenlohekreis, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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