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Baden-Württemberg

Jobcenter Landkreis Tübingen

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 233.546 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Tübingen
Schleifmühleweg 68
72070 Tübingen
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr. Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7071 5652-376
Website des Jobcenters
jobcenter-tuebingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Tübingen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Tübingen?

Anschrift: Schleifmühleweg 68, 72070 Tübingen. Telefon: +49 7071 5652-0. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr. Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich..

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Tübingen zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Tübingen, Rottenburg am Neckar, Mössingen, Ammerbuch, Gomaringen, Kusterdingen, Dußlingen, Bodelshausen und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Tübingen online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Tübingen.

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