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Baden-Württemberg

Jobcenter Landkreis Freudenstadt

Zuständig für 16 Städte und Gemeinden mit rund 121.958 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Freudenstadt
Katharinenstraße 40
72250 Freudenstadt
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7441 8603-133
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Freudenstadt zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Freudenstadt?

Anschrift: Katharinenstraße 40, 72250 Freudenstadt. Telefon: +49 7441 8603-444. Erreichbarkeit: Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich..

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Freudenstadt zuständig?

Für 16 Städte und Gemeinden, darunter Horb am Neckar, Freudenstadt, Baiersbronn, Dornstetten, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Waldachtal, Eutingen im Gäu und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Freudenstadt weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Horb, Horb.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Freudenstadt online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Freudenstadt.

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