Horb am Neckar · Landkreis Freudenstadt · 25.651 Einwohner
Jobcenter für Horb am Neckar
Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Freudenstadt mit Sitz in Freudenstadt. In Horb am Neckar gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Horb am Neckar: 72160
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Reutlingen
Standort in Horb am Neckar
- Standort HorbLindenstraße 2, 72160 Horb
Jobcenter Landkreis Freudenstadt
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Freudenstadt
Katharinenstraße 40
72250 Freudenstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7441 8603-444
- Erreichbarkeit
- Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 7441 8603-133
- Website des Jobcenters
- arbeitsagentur.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Horb am Neckar zuständig?
Für Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) ist das Jobcenter Landkreis Freudenstadt zuständig, Katharinenstraße 40, 72250 Freudenstadt, Telefon +49 7441 8603-444.
Gibt es ein Jobcenter in Horb am Neckar?
Ja. Das Jobcenter Landkreis Freudenstadt hat in Horb am Neckar einen Standort: Standort Horb, Lindenstraße 2, 72160 Horb.
Welche Postleitzahlen gehören zu Horb am Neckar?
Zur Gemeinde Horb am Neckar gehören die Postleitzahlen 72160. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Landkreis Freudenstadt erreichbar?
Erreichbarkeit: Persönliche Vorsprachen sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich..
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).