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Baden-Württemberg

Jobcenter Landkreis Ravensburg

Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 291.102 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Ravensburg
Sauterleutestraße 34
88250 Weingarten
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Erreichbarkeit
telefonisch Mo, Mi 8–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Di 13:30–15:30 Uhr, Do 13:30–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr; persönliche Termine nach Vereinbarung
E-Mail
jo@rv.de
Fax
+49 751 85-778000
Website des Jobcenters
rv.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Ravensburg?

Anschrift: Sauterleutestraße 34, 88250 Weingarten. Telefon: +49 751 85-8000. Erreichbarkeit: telefonisch Mo, Mi 8–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Di 13:30–15:30 Uhr, Do 13:30–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr; persönliche Termine nach Vereinbarung. E-Mail: jo@rv.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg zuständig?

Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Ravensburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee, Isny im Allgäu, Bad Wurzach, Aulendorf und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Ravensburg weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Jobcenter Außenstelle Leutkirch (Kreishaus Leutkirch, Gebäude A), Leutkirch; Jobcenter Außenstelle Wangen (Verwaltungsgebäude), Wangen.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Ravensburg.

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