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Aulendorf · Landkreis Ravensburg · 10.417 Einwohner

Jobcenter für Aulendorf

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg mit Sitz in Weingarten.

Postleitzahlen in Aulendorf: 88326

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Konstanz

Jobcenter Landkreis Ravensburg

Anschrift
Jobcenter Landkreis Ravensburg
Sauterleutestraße 34
88250 Weingarten
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Erreichbarkeit
telefonisch Mo, Mi 8–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Di 13:30–15:30 Uhr, Do 13:30–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr; persönliche Termine nach Vereinbarung
E-Mail
jo@rv.de
Fax
+49 751 85-778000
Website des Jobcenters
rv.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Aulendorf zuständig?

Für Aulendorf (Landkreis Ravensburg) ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg zuständig, Sauterleutestraße 34, 88250 Weingarten, Telefon +49 751 85-8000.

Welche Postleitzahlen gehören zu Aulendorf?

Zur Gemeinde Aulendorf gehören die Postleitzahlen 88326. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg erreichbar?

Erreichbarkeit: telefonisch Mo, Mi 8–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Di 13:30–15:30 Uhr, Do 13:30–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr; persönliche Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg für